Was ist ein Gemeinschaftskonto?
Begriffsdefinition Gemeinschaftskonto
Bei einem Gemeinschaftskonto lautet das Konto auf eine Personengemeinschaft. Die Kontoinhaber sind Gesamtschuldner bei einem Sollsaldo oder Gesamtgläubiger bei einem Guthaben auf dem Konto. Im Innenverhältnis ist die Personengemeinschaft untereinander zum Ausgleich der Forderungen verpflichtet.
Welche Formen von Gemeinschaftskonten existieren?
Für das Gemeinschaftskonto existieren zwei Varianten, das Und-Konto und das Oder-Konto.
Und-Konto: Bei dem Und-Konto ist eine Verfügung nur zulässig, wenn alle Kontoinhaber zustimmen. Weil Einzelverfügungen nicht erlaubt sind, werden für diese Konten keine EC- oder Kreditkarten ausgegeben.
Oder-Konto: Ein Oder-Konto ist die übliche Form einen Gemeinschaftskontos. Liegt ein Oder-Konto vor, kann jeder Kontoinhaber alleine über das Konto verfügen. Diese Variante wird häufig von Eheleuten gewählt, da bei diesen Konten auch die Ausgabe von EC- oder Kreditkarten für die einzelnen Kontoinhaber möglich ist. Die Einrichtung eines Oder-Kontos setzt Vertrauen in die anderen Kontoinhaber voraus, da jeder Kontoinhaber ohne Rücksprache über das Konto verfügen kann - bis hin zur Plünderung des Kontos.
Während für Zwangsvollstreckungen in das Und-Konto ein Titel gegen alle Kontoinhaber vorliegen muss, reicht bei Oder-Konten der Titel gegen nur einen Kontoinhaber aus. Verstirbt ein Kontoinhaber eines Und-Kontos können die Überlebenden nur noch gemeinsam mit den Erben über das Konto verfügen. Bei einem Oder-Konto besteht die Einzelverfügungsberechtigung weiter, bis ein Erbe die Einzelverfügungsberechtigung widerruft. Der Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung überführt das Oder-Konto in ein Und-Konto.
Kostenloses Gemeinschafstkonto
Alle in unserem Girokonto Vergleich vorgestellten Girokonten können als Oder-Konto eröffnet werden. Bei dieser Form des Gemeinschaftskontos haben beide Kontoinhaber Zugriff auf das Konto und können EC- und oder Kreditkarten nutzen.