Was ist ein Ratenkredit?
Der Ratenkredit - einfach erklärt
Der Ratenkredit wird unter unterschiedlichen Bezeichnungen von Kreditinstituten angeboten und ist in den §§ 488 ff. BGB geregelt. Je nach Verwendungszweck erfolgt die Vermittlung auch über den Einzelhandel. Bei der Beantragung werden der Kreditbetrag, die Laufzeit des Vertrags und der zu zahlende Zinssatz vereinbart. Die Höhe des Zinssatzes wird durch die Laufzeit des Kredits, die Bonität des Kreditnehmers und den Marktzins beeinflusst. In der Regel werden diese Kredite ohne Sicherheiten, blanko, gewährt, jedoch ist in den Verträgen eine Lohn- und Gehaltsabtretung enthalten.
Höhe der Raten abhängig vom Kreditbetrag und der Laufzeit
Bei dieser Kreditform wird dem Kreditnehmer der beantragte Kreditbetrag auf dem von ihm benannten Konto zur Verfügung gestellt oder, bei Vermittlung durch den Einzelhandel, an den Verkäufer überwiesen. Um die monatliche Rate zu ermitteln, werden der Kreditbetrag und die zu zahlenden Zinsen gleichmäßig auf die Laufzeit verteilt.
Der Ratenkredit wird in unterschiedlichen Laufzeitvarianten angeboten. Eine längere Laufzeit als 84 Monate ist jedoch unüblich. Dabei gilt der Grundsatz, dass je länger die Laufzeit ist, desto geringer die monatliche Rückzahlungsrate ist.
Ratenkredite besser vergleichen
Wir stellen in unserem Ratenkreditvergleich empfehlenswerte Ratenkredite vor und gehen auch auf die Details der Angebote ein.
Kann ein Ratenkredit seitens Kreditnehmer gekündigt werden?
Der Kreditnehmer hat das Recht innerhalb von vierzehn Tagen nach Abschluss des Kreditvertrages von diesem zurückzutreten, ohne dass ihm Kosten entstehen. Eine Kündigung ist jederzeit, eventuell gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung, möglich.
Für die Kündigung durch das Kreditinstitut müssen dagegen mehrere Bedingungen erfüllt sein.