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Was versteht man unter Lastschrift?

Definition: Lastschrift

Mit der Lastschrift erteilt der Zahlungsempfänger seinem Kreditinstitut den Auftrag, den in der Lastschrift genannten Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Grundlage hierfür ist das Vorliegen einer Ermächtigung des Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger. Die Nutzung der Lastschrift ist eine beliebte Methode zur Bezahlung von Einkäufen im Internet oder im Einzelhandel.

Welche Verfahren der Lastschrift gibt bzw. gab es?

Für das Lastschriftverfahren existierten zwei Möglichkeiten. Bei der ersten Variante erteilte der Zahlungspflichtige seinem Kreditinstitut mit einem Abbuchungsauftrag die Erlaubnis, Lastschriften des Zahlungsempfängers seinem Konto zu belasten. Dieses Verfahren, das nicht stark verbreitet war, wurde am 31. Januar 2014 abgeschafft.

Beim zweiten Verfahren erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung, wobei diese seit dem 01. Februar 2014 als SEPA-Mandat erteilt werden muss. Einzugsermächtigungen, die dem Zahlungsempfänger bis zu diesem Tag bereits vorlagen, dürfen als SEPA-Mandate interpretiert werden und müssen nicht neu hereingenommen werden.

Besteht ein Widerrufsrecht bei einer Lastschrift?

Der Betrag der Lastschrifteinreichung wird dem Zahlungsempfänger bereits bei Einreichung mit dem Vermerk „Eingang vorbehalten“ gutgeschrieben. Durch diesen Vermerk erhält das Kreditinstitut die Möglichkeit, die Buchung bei Nichteinlösung der Lastschriften stornieren zu dürfen.

Der Zahlungspflichtige hat das Recht die Lastschrift innerhalb von acht Wochen wegen Widerspruchs zurückzugeben. Das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen kann die Lastschrift bei Einreichung zurückgeben, wenn das Konto aufgelöst ist oder keine Deckung aufweist.