Was ist eine juristische Person?
Der Begriff der juristischen Person - eine Definiton
Die juristische Person - oft als Kapitalgesellschaft bezeichnet - besitzt, wie auch die natürliche Person, die Rechtsfähigkeit nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das bedeutet, sie ist Träger von Rechten und Pflichten. Sie kann Verträge abschließen, Klage erheben und durch andere verklagt werden. Die juristische Person wird durch ihre Organe, die von Menschen bekleidet werden, vertreten. Die Bezeichnung als Kapitalgesellschaft beruht darauf, dass die Gesellschaft nur mit dem Gesellschaftsvermögen haftet und keine natürlichen Personen für die Verbindlichkeiten einstehen.
Arten der juritischen Person
Es gibt zwei Arten juristischer Personen. Unter die juristischen Personen des privaten Rechts fallen der eingetragene Verein (e.V.), die GmbH, die eingetragene Genossenschaft (e.G.), die Stiftung bürgerlichen Rechts, sowie die Kommanditgesellschaft auf Aktien. Auch die Aktiengesellschaft und ihr europäisches Pendant, die Europäische Gesellschaft, gehören dazu. Sie erhalten ihre Rechtsfähigkeit durch Eintragung in die jeweiligen Register, die bei den zuständigen Amtsgerichten geführt werden.
Die zweite Gruppe erhält die Rechtsfähigkeit kraft Gesetz. Zu dieser Gruppe, den juristischen Personen des öffentlichen Rechts, gehören Körperschaften, Anstalten, sowie Stiftungen öffentlichen Rechts.
Im Gegensatz zu natürlichen Personen sind juristische Personen immer geschäftsfähig.
Die Unterscheidung zu anderen Formen
Im Gegensatz zu natürlichen Personen sind juristische Personen immer geschäftsfähig. Die Kommanditgesellschaft und die OHG können auch Rechte und Pflichten tragen, besitzen aber keine Rechtsfähigkeit. Sie werden umgangssprachlich als quasi-juristische Person oder als Personengesellschaft bezeichnet. Sie handeln ebenfalls durch ihre, mit natürlichen Personen besetzten, Organe.