Bonitäts- bzw. Schufaprüfung bei der Kontoeröffnung
Bonitätsprüfung bei der Kontoeröffnung und die Schufa-Klausel
Die Bonität bezeichnet in der Kreditwirtschaft die Zahlungswilligkeit und die Zahlungsfähigkeit eines Schuldners, die eingegangenen Verpflichtungen zurückzuzahlen. Mit der Zahlungswilligkeit wird die Bereitschaft des Schuldners beurteilt, die Schulden tilgen zu wollen, während die Zahlungsfähigkeit seine finanziellen Möglichkeiten dafür bewertet. Hier wird geprüft, ob der Antragsteller das erforderliche Geld für die Rückzahlung der eingegangenen Verpflichtungen und die zu zahlenden Zinsen aufbringen kann (Siehe auch hier).
Die erste Bonitätsprüfung findet bei der Kontoeröffnung statt
Kreditinstitute nehmen bereits im Rahmen einer Kontoeröffnung, bei der eine Kreditgewährung möglich oder gewünscht ist, eine Bonitätsprüfung vor. Das bedeutet, dass sowohl bei Kreditverträgen als auch bei Girokonten diese Prüfung vorgenommen wird. Dafür werden im Gespräch mit dem Kunden unter anderem dessen Vermögenslage, das Arbeitsverhältnis, das reguläre Einkommen und die monatlichen Belastungen erfragt. Zusätzlich kann das Institut eine Abfrage bei der Schufa vornehmen.
Um diese vornehmen zu dürfen, muss der Kunde vorher die Schufa-Klausel unterschreiben. Hierdurch wird das Kreditinstitut ermächtigt, die bei der Schufa über den Kontoinhaber gespeicherten Daten abzurufen. Die dort gespeicherten Daten ermöglichen dem anfragenden Unternehmen eine schnellere Bonitätsbeurteilung und Risikobewertung, da es Rückschlüsse auf das Verhalten des Kunden vornehmen kann, ohne eigene Erfahrungen abwarten zu müssen.
Bonitätsprüfung bei Direktbanken
Bei Direktbanken entfällt das persönliche Gespräch. Beim Kontoantrag muss man dennoch Fragen, z.B. zu seinem Einkommen, beantworten. Diese Fragen im Kontoantrag dienen z.T. auch der Bonitätsprüfung und sind die selben Fragen, wie sie ein Bankmitarbeiter vor Ort stellen würde. Außerdem muss man bei den meisten Direktbanken ebenfalls der Schufa-Klausel zustimmen (Ausnahmen: Banken ohne Schufa).
Grundlage für weitere Überprüfungen der Bonität sind § 18 Kreditwesengesetz (S. 87), sowie die §§ 56, 112 und 114 Solvabilitätsverordnung. Diese gesetzlichen Vorschriften verpflichten das Kreditinstitut, sich fortlaufend über die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kunden zu informieren und die Bonitätseinstufung zu überprüfen. Bei der Eröffnung eines Anlagekontos geschieht keine Bonitätsprüfung, da bei diesen Konten keine Kreditgewährung erfolgt.
Die Schufa in Wiesbaden ist die größte Auskunftei in Deutschland
Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine Auskunftei in Deutschland, die Kredit- und Identitätsdaten von Privatpersonen und Unternehmen sammelt und verarbeitet. Sie stellt diese Daten dann Banken, Handelsunternehmen, Versicherungen und anderen Unternehmen zur Verfügung, die diese Daten für die Entscheidung über Kreditanträge, Vertragsabschlüsse und andere geschäftliche Beziehungen verwenden.
Die Schufa erhält ihre Daten von verschiedenen Quellen, wie z.B. Banken, Handelsunternehmen, Telekommunikationsunternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Dazu zählen z.B. Informationen über Kreditverträge, Mahnverfahren, Inkasso-Verfahren, aber auch über persönliche Angaben wie Name, Adresse, Geburtsdatum.
Die Schufa speichert diese Daten in einer Datenbank und verarbeitet sie dann, um eine Bonitätsbewertung des betreffenden Kunden durchzuführen. Diese Bewertung wird als Schufa-Score bezeichnet und gibt Auskunft über die Wahrscheinlichkeit, dass der betreffende Kunde seine Zahlungsverpflichtungen erfüllen wird. Je höher der Schufa-Score, desto besser ist die Bonität des Kunden.
Als Negativmerkmale werden der Schufa Informationen über fehlerhaftes Verhalten des Kunden bei der Kreditabwicklung gemeldet, während alle vertragsgemäß geführten Verbindlichkeiten als Positivmerkmale geführt werden. Der Schufa liegen keine Angaben über das Einkommen, das Vermögen, den Beruf oder die persönlichen Lebenseinstellungen vor. Mit den von der Schufa übermittelten Daten wird den Vertragsunternehmen die Entscheidung über eine Kreditgewährung erleichtert, sie wird jedoch ausschließlich durch das Vertragsunternehmen getroffen.
Die Vertragsunternehmen erhalten nur die für sie relevanten Daten
Die Vertragsunternehmen werden bei der Schufa in drei Kategorien unterteilt, die entsprechend ihrer Einstufung nicht alle zur Verfügung stehenden Daten übermittelt bekommen. Die Unternehmen der Gruppe A, zu denen Kreditinstitute, Leasing- und Kreditkartenunternehmen gehören, erhalten Positiv- und Negativmerkmale. Unternehmen der Kategorie B, denen größtenteils der Versandhandel und der Einzelhandel angehören, erhalten nur Negativmerkmale, die zu den Kunden gespeichert sind. Die dritte Kategorie, F, der Inkassounternehmen angehören, erhält nur die bei den Kunden hinterlegten Adressdaten.
Kostenlose eigene Schufa-Auskunft einholen
Außerdem hat jede Privatperson das Recht, die bei der Schufa zur eigenen Person gespeicherten Daten einmal jährlich kostenfrei abzurufen:
Kostenlose Schufa-Anfrage (Datenübersicht)
Damit besteht die Möglichkeit, die hinterlegten Daten auf Korrektheit zu überprüfen und Korrekturen vornehmen zu lassen. Es empfiehlt sich von der kostenlosen Beantragung der Schufa-Auskunft gebrauch zu machen. In seltenen Fällen sorgen falsche Daten für einen schlechten Schufa-Score und die daraus resultierenden Folgen (z.B. Ablehnung einer Kontoeröffnung).
Außerdem schadet es nicht seine gespeicherten Daten zu überprüfen und zu verbesseren. Es macht z.B. Sinn nicht genutzte Kreditkarten oder Handyverträge (wenn diese bei der Schufa gespeichert sind) zu kündigen. Mit dieser Maßnahme kann man eventuell seine Schufa Wertung verbessern und somit bessere Kreditkontionen erhalten oder leichter ein neues Girokonto eröffnen.