Erstattung Quellensteuer: Kosten je Bank, Tipps und Hilfe
Wer Aktien ausländischer Unternehmen gekauft hat, wird sicherlich bereits Erfahrungen mit dem Quellensteuerabzug gemacht haben. Bei Dividenden aus dem Ausland langt nämlich nicht nur der deutsche Fiskus, sondern ebenfalls das Herkunftsland der Aktiengesellschaft zu. Wir erklären in diesem Artikel, was die Quellensteuer überhaupt ist und wie man sie vermeiden, minimieren oder sich zumindest ein Teil der Steuerlast zurückholen kann. Außerdem zeigen wir je nach Depotanbieter, was die Erstattung der Quellensteuer kostet (bei einigen Ländern muss der Erstattungsantrag über die Depotbank eingereicht werden) und für welche Länder man den Antrag leicht selber stellen kann. |
Aktiendepots im Vergleich (Schwerpunkt Hilfe bei der Rückforderung der Quellensteuer)
In der Tabelle stellen wir die bekanntesten deutschen Direktbanken und online Broker vor. Alle Wertpapierdepots werden ohne eine Depotgebühr angeboten. Für Transaktionen (Kauf oder Verkauf von Wertpapieren) oder eben auch für aktive Hilfe bei der Rückforderung der Quellensteuer, verlangt jedoch jede Bank Gebühren. In der Tabelle "Quellensteuer Hilfe" nennen wir die Gebühren für die Unterstützung bei der Erstattung der Quellensteuer durch die Depotbank. Zumindest bei Rückforderungen aus Frankreich muss der Erstattungsantrag definitiv durch die eigene Bank eingereicht werden.
Unter der Tabelle gehen wir genauer auf die Quellensteuer ein und erklären bei welchen Ländern die Rückforderung der Steuer einfach bzw. zu kompliziert und teuer ist.
* Depot nicht bedingungslos kostenlos. Bedingungen siehe Detailseite des jeweiligen Depots.
Fazit Depotvergleich Quellensteuer
Wer gezahlte Quellensteuer zurückfordern möchte, sollte dies am besten auf eigenem Weg versuchen. Die Kosten für die Unterstützung kann man (je nach Land) leicht vermeiden und nur bei sehr wenigen Ländern muss der Erstattungsantrag zwingend über die Depotbank eingereicht werden (z.B. Frankreich).
Möchte man jedoch nicht viel Zeit in das Thema investieren und sicher gehen, dass der Antrag auf Rückforderung der Quellensteuer korrekt ausgefüllt und mit allen notwendigen Unterlagen eingereicht wird, sollte man am besten ein Aktiendepot bei einer Bank haben, die einen bei diesen Anliegen unterstützt.
Keine Hilfe bei der Rückforderung von Quellensteuer bei folgenden Brokern:
Der Sbroker, 1822direkt, OnVista und ebenfalls der DKB Broker bieten Kunden keine Unterstützung bei der Rückforderung der Quellensteuer an. Die Callcenter der jeweiligen Banken können sicherlich Fragen zu dem Thema beantworten, aber es ist nicht möglich die Bank mit der Rückforderung der Quellensteuer zu beauftragen.
Die DKB und Flatex bieten Kunden zumindest die Ausstellung eines Tax-Vouchers an, um Quellensteuer aus der Schweiz auf eigene Faust zurückfordern zu können. Bei den anderen genannten Banken haben wir keinen Hinweis auf die Ausstellung des benötigten Vouchers im Preis- und Leistungsverzeichnis oder auf der jeweiligen Internetseite finden können.
Folgende Broker bieten Hilfe bei der Rückforderung der Quellensteuer an:
Von den vorgestellten Depotanbietern kann man zumindest die comdirect Bank, Consorsbank, Targobank und ING mit der Rückforderung der Quellensteuer beauftragen. Bei der Rückerstattung französischer Quellensteuer muss der Antrag sogar über die Depotbank eingereicht werden, weshalb nur die o.g. Broker infrage kommen, wenn man nennenswerte Dividendenzahlungen aus Frankreich erhält und die zu viele bezahlte Quellensteuer erstattet bekommen möchte.
Vergleichsweise günstig bieten die comdirect Bank und die Consorsbank Hilfe bei der Erstattung der Quellensteuer an. Beide Banken verlangen nur ca. 20€ je Vorgang. Bei der ING oder der Targobank zahlt man dagegen ca. 50€, wenn man Unterstützung bei der Rückforderung benötigt.
Die ING verlangt zumindest keine Gebühren für die Ausstellung eines Tax-Vouchers. Dieser wird für die Rückforderung Schweizer Quellensteuer benötigt. Wer nur in Deutsche und Schweizer Dividendentitel investiert hat und den einfachen Antrag auf Rückforderung der Quellensteuer aus der Schweiz selbst ausfüllen kann, der zahlt als Kunde keine Gebühren.
Wer jedoch Aktien aus unterschiedlichen Ländern in seinem Depot hat und gezahlte Quellensteuer mithilfe seiner Depotbank erstattet bekommen möchte, zahlt bei der comdirect oder Consorsbank die geringsten Gebühren.
Bei vielen Ländern ist die Rückforderung der Quellensteuer jedoch recht einfach zu bewerkstelligen. Wer nicht gerade aus Frankreich Quellensteuer zurückfordern möchte, sollte sich am besten selber ein wenig in das Thema einarbeiten. Die Anträge wiederholen sich, sodass man vermutlich mit der Zeit schneller wird. Außerdem kann man bei den meisten Banken auch kostenlos Hilfe beim Ausfüllen des Antrags auf Rückerstattung der Quellensteuer in Anspruch nehmen, indem man das Callcenter kontaktiert und mit den Mitarbeitern dort seine Fragen klärt.
Was ist die Quellensteuer und das Doppelbesteuerungsabkommen?
Die Quellensteuer ist eine Steuer auf Kapitalerträge, wie z.B. Dividenden und Zinsen, die an der "Quelle", also im jeweiligen Heimatland des Zins- bzw. Dividendenzahlers erhoben wird. Um jedoch eine Doppelbesteuerung zu vermeiden (Steuer im Ausland und zusätzlich Kapitalertragssteuer in Deutschland) hat die Bundesrepublik mit zahlreichen Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Durch diese Abkommen kann man in der Regel einen Teil der gezahlten Steuer zurückfordern.
Depotbank verrechnet automatisch einen Teil der Quellensteuer mit der Abgeltungssteuer
Die Quellensteuer liegt je nach Land (siehe Länderliste unten) zwischen 0% und 35% und wird direkt von den gezahlten Dividenden (oder Zinsen) einbehalten. Bei Dividenden aus fast allen Ländern werden die ersten 15% Steueranteil mit der Abgeltungssteuer verrechnet. (Genau genommen ist nur die ausländische Steuer anrechenbar, die festgesetzt und gezahlt worden ist und für die im Quellenstaat- nach dessen nationalen Recht oder aufgrund eines DBA - kein Ermäßigung geltend gemacht werden kann (siehe BZSt). Somit wird nur der Teil mit der Abgeltungssteuer verrechnet, den man sich nicht aus dem Quellenstaat erstatten lassen kann (siehe unten). Dies ist in der Regel jedoch der 15% Anteil der Quellensteuer).
Die Verrechnung übernimmt die Depotbank automatisch (bei deutschen Banken). Falls ein Teil der Quellensteuer nicht automatisch verrechnet werden kann, findet man ihn in der Jahressteuerbescheinigung der Bank unter dem Punkt "anrechenbare, aber noch nicht angerechnete Quellensteuer". Diesen Betrag kann man später in seiner Steuererklärung angeben und mit bereits gezahlter Abgeltungssteuer verrechnen lassen.
Nachteil Freistellungsauftrag bei Quellensteuer
Die Quellensteuer kann jedoch nur mit gezahlter Abgeltungssteuer verrechnet werden. Hat man seinen Freistellungsauftrag noch nicht ausgeschöpft und erhält eine ausländische Dividende, wird die Abgeltungssteuer mit dem Freistellungsauftrag verrechnet. Die im Moment nicht verrechenbare Quellensteuer landet unter dem weiter oben genannten Punkt "anrechenbare, aber noch nicht angerechnete Quellensteuer" und lässt sich über die Steuererklärung wiederholen, wenn zumindest später im Jahr Abgeltungssteuer gezahlt wurde.
Zusammenfassung: Länder mit einem Quellensteuersatz von bis zu 15% muss man nicht fürchten. Die Quellensteuer wird mit der Abgeltungssteuer verrechnet. Ein erteilter und noch nicht ausgeschöpfter Freistellungsauftrag verhindert jedoch die Zahlung der Abgeltungssteuer und somit eine mögliche Verrechnung der Quellensteuer. Wer seinen Freistellungsauftrag (oder auch sonstigen Verlustverrechnungstopf) anders nutzen kann, z.B. für Zinsanlagen oder bei einem Zweitdepot, sollte dies tun. Eventuell lohnt es sich ausländische Dividendenaktien und deutsche Dividendentitel auf zwei Depots aufzuteilen.
Ansonsten besteht die Möglichkeit sich die nicht gezahlte Quellensteuer über die Steuererklärung erstattet zu bekommen, wenn zumindest später im Jahr Abgeltungssteuer bezahlt wurde.
Wie kann man die Quellensteuer zurückfordern?
Weiter oben haben wir gezeigt, dass ein Teil der Quellensteuer normalerweise automatisch mit der Abgeltungssteuer verrechnet wird. Allerdings liegt der Quellensteuersatz bei vielen Ländern höher als 15%. Aufgrund der geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen lässt sich der andere Steuerteil von den entsprechenden Ländern zurückfordern. Die Rückforderung ist allerdings zum Teil recht kompliziert und in einigen Fällen mit Kosten verbunden.
Sämtliche Anträge auf die Erstattung der Quellensteuer finden sich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Wir haben die entsprechende Seite mit den Anträgen hier verlinkt. Die Anträge kann man häufig nach einer kurzen Einarbeitung selber ausfüllen. Am besten sucht man je nach Land nach einer Ausfüllhilfe (per Suchmaschine, YouTube Tutorial).
Für jeden Antrag benötigt man zusätzlich eine Ansässigkeitsbestätigung. Den Wohnsitz bzw. die Ansässigkeit bestätigt das eigene Finanzamt auf Nachfrage und stellt / verschickt entsprechende Nachweise.
Außerdem muss der Nachweis der gezahlten Dividende und der einbehaltenen Quellensteuer beigelegt werden. Normalerweise reicht dafür die Dividendenabrechnung, die man nach jeder Zahlung von seiner Bank erhält (per Post oder im online Postfach).
Bei der Rückforderung aus der Schweiz ist außerdem die Übersendung eines Tax-Vouchers notwendig. Dieser Voucher ist eigentlich nur ein kurzes Standardschreiben der Bank, dass diese ihren Verpflichtungen der korrekten Abrechnung nachgekommen ist. Außerdem wird das Wertpapier und der jeweilige Zahltermin der Dividende genannt. Dennoch verlangen die Banken zum Teil recht hohe Preise für die Ausstellung des Papiers oder bieten diesen "Service" erst gar nicht an. Kostenlos erstellt dagegen die ING die Tax-Voucher, weshalb sich das Depot sehr gut eignet, wenn man häufiger Dividenden oder Zinszahlungen aus der Schweiz erhält.
Nicht alle Rückforderungen lassen sich jedoch eigenhändig beim Finanzamt des Quellenstaates einreichen. Um einbehaltene Quellensteuer aus Frankreich erstattet zu bekommen, muss man z.B. zwingend seinen Broker bzw. Depotanbieter einschalten. Außerdem muss der Depotanbieter eine Bestätigung darüber einreichen, dass die entsprechenden Wertpapiere in einem deutschen Depot liegen. Dieser Nachweis wird bei Clearstream (Verwahrstelle der Wertpapiere) durch die eigene Bank angefordert und kostet den Kunden ca. 70€. Frankreich hat 2019 die Handhabung der Quellensteuer leicht verändert, was für Deutsche Investoren in vielen Fällen jedoch keinen Vorteil bringt (hier). Quellensteuer Rückforderungen aus Frankreich bleiben sehr teurer. Anleger sollten daher unbedingt eine Vorabbefreiung beantragen (bei DKB und comdirect möglich), um erst gar nicht Quellensteuer zurückfordern zu müssen (hier), was seit 2019 möglich ist.
Aufgrund der unter Umständen hohen Kosten lohnt es sich bei einigen Staaten erst dann Quellensteuer zurückzufordern, wenn die zu erstattende Quellensteuer mindestens in einem dreistelligen Bereich liegt.
Für die Erstattung der Quellensteuer benötigt man somit:
- Antrag auf Erstattung der Quellensteuer bei BZst herunterladen (hier)
- Ansässigkeitsbescheinigung (beim (deutschen) Finanzamt anfordern)
- Dividendenabrechnung der Bank (automatisch im Postfach, wird zugeschickt)
- (Tax Voucher wird für Dividenden aus der Schweiz benötigt)
- (Zum Teil muss der Antrag zwingend über die Depotbank eingereicht und werden. Z.B. Frankreich) Wer einen Antrag auf Rückforderung stellen möchte, kann sich auch bei seiner Bank über die Modalitäten informieren. Die größeren (Direkt)Banken beschäftigen Steuerexperten, die leicht Auskunft geben können. Wer sich nicht selber durch die Anträge auf Erstattung der Quellensteuer Mühen möchte, hat in vielen Fällen die Option seine Bank mit der Rückforderung zu beauftragen. In der Tabelle weiter oben zeigen wir wie hoch die Kosten sind, wenn man seine Bank mit der Rückforderung beauftragt Vergleichsweise günstig sind die comdirect Bank und die Consorsbank, die insgesamt gute bis sehr gutes Wertpapierdepots anbieten.
Länderliste Quellensteuer und Bewertung des Aufwandes für die Erstattung
In der folgenden Liste finden Sie eine Auswahl an Ländern mit dem zugehörigen Quellensteuersatz. Wir haben uns auf Länder beschränkt, aus denen bekannte Aktiengesellschaften mit höheren Dividendenzahlungen kommen. Aus sämtlichen aufgeführten Ländern werden
Land | Quellensteuersatz | Verrechnung mit Abgeltungssteuer | Mögliche Erstattung aus Ausland | Bewertung Komplexität / Kosten der Rückforderung | Ausfüllhilfe des Antrags |
Australien | 30% | 15% | 15% | (kein Antrag bei BZSt) | |
Belgien | 25% | 15% | 10% | hier | |
Dänemark | 27% | 15% | 12% | hier | |
Finnland | 30% | 15% | 15% | ||
Frankreich | 30% | 15% | 15% | teuer! | nur über Bank einreichbar (bzw. seit 2019 Befreiung vorab bei DKB, comdirect (hier)) |
Großbritanien | 0% | - | - | Keine Steuer! | |
Israel | 25% | 25% | - | ||
Italien | 26% | 15% | 11% | ||
Japan | 15% | 15% | - | ||
Kanada | 25% | 15% | 10% | hier | |
Niederlande | 15% | 15% | - | ||
Norwegen | 25% | 15% | 10% | einfach auszufüllen | |
Österreich | 25% | 15% | 10% | ||
Portugal | 28% | 15% | 13% | ||
Russland | 30% | 15% | 15% | ||
Schweiz | 35% | 15% | 20% | Text Voucher benötigt | |
Spanien | 20% | 15% | 5% | ||
Südkorea | 20% | 15% | 5% | ||
USA | 30% | 15% | 15% | (einmalige Vorabbefreiung möglich) | |
Sämtliche Anträge für die Rückforderung der Quellensteuer finden Sie hier |
Weitere Länder und ihre Quellensteuersätze finden Sie beim BZSt.Die Links vom BZSt ändern sich leider immer wieder, so dass man auf der Seite am besten die Suchfunktion sucht, um die gewünschte Unterseite zu finden. Wir haben die Daten in unserer Tabelle etwas aufbereitet und "lesbarer" gemacht. Die Übersicht des BZSt ist etwas komplizierter zu verstehen.
In welchen Ländern fällt keine Quellensteuer an?
Nur Großbritannien erhebt keine Steuer auf Zins- oder Dividendenzahlungen. Anleger mit Aktien aus Großbritannien zahlen somit nur die deutsche Abgeltungssteuer, wenn ein britisches Unternehmen eine Dividende auszahlt.
Bei anderen Ländern muss man allerdings ebenfalls keine Quellensteuer fürchten, da diese komplett mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechnet wird. Wie man in der Tabelle erkennt, liegt die Quellensteuer einiger Länder bei nur 15% (z.B. Niederlande) oder wird dennoch komplett angerechnet (z.B. Israel). Eine Rückforderung aus dem jeweiligen Quellenstaat ist somit nicht nötig. Wurde jedoch ein Freistellungsauftrag (Verlusttopf) zur Vermeidung der Abgeltungssteuer genutzt, kann die Quellensteuer nicht automatisch verrechnet werden, da es nichts zum Verrechnen gibt. Die Quellensteuer kann dann über die Steuererklärung zurückgefordert werden, wenn später im Jahr Abgeltungssteuer angefallen ist.
Quellensteuer aus den USA lässt sich außerdem sehr leicht vermeiden. Der Quellensteuersatz liegt bei 30% und eigentlich müsste man sich die Hälfte davon per Antrag aus den USA zurückholen. Die USA bieten jedoch eine Vorabbefreiung an. Hat sich die eigene Depotbank als "Qualified Intermediary" bei den US-Behörden registrieren lassen, was bei den bekannteren (Direkt)Banken üblich ist, wird die Quellensteuer auf 15% gesenkt. Die komplette US-Quellensteuer lässt sich somit mit der Abgeltungssteuer verrechnen. Hält man Aktien aus den USA, sollte man seinen Broker auf die Befreiung ansprechen. Zum Teil bieten die Banken ihren Kunden auch selbständig das entsprechende Formular an, wenn sie sehen, dass US Aktien im Wertpapierdepot verwahrt werden.
Aus welchen Ländern lohnt sich die Rückforderung der Quellensteuer?
Ob sich die Rückforderung einbehaltener Quellensteuer lohnt, hängt sicherlich auch von der Höhe der Dividendenzahlung(en) und der möglichen Erstattung ab. Besonders unkompliziert ist die Erstattung allerdings in Finnland, Österreich, Belgien, Norwegen oder auch der Schweiz.
Für die Schweiz soll der Antrag besonders einfach auszufüllen sein, allerdings benötigt man einen Tax Voucher, den die eigene Bank bzw. der Depotanbieter ausstellt. Die Kosten für die Ausstellung schwanken bei den von uns getesteten Banken zwischen 0€ (ING) und 20€ OnVista Bank.
Aus welchen Ländern lohnt sich die Rückforderung der Quellensteuer eher nicht?
Teuer ist die Rückforderung von Quellensteuer aus Frankreich. Weiter oben haben wir bereits erklärt, dass der französische Fiskus Anträge auf Rückforderung der Quellensteuer nur akzeptiert, wenn diese über eine Depotbank eingereicht werden, was Kosten verursacht. Außerdem verlangt Frankreich eine Bescheinigung von Clearstream, dass die Aktien tatsächlich in einem deutschen Depot verwahrt werden. Insgesamt kommen somit Gebühren von ca. 120€ zusammen, weshalb sich die Rückforderung französischer Quellensteuer nur bei höheren Dividendenzahlungen lohnt.
Kompliziert und recht langwierig soll außerdem die Erstattung Quellensteuer aus Spanien, Portugal oder Italien sein.